Kleinunternehmer (§19 UStG): Grenzen von 25 000 und 100 000 €
Der Status Kleinunternehmer erlaubt es, keine Umsatzsteuer zu berechnen. Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen — 25 000 und 100 000 Euro. Wir erklären es in einfachen Worten.
Kleinunternehmer ist eine vereinfachte Regelung nach §19 des Umsatzsteuergesetzes: Die Unternehmerin oder der Unternehmer weist in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt keine komplexe Umsatzsteuer-Berichterstattung. Das ist praktisch für kleine Dienstleistungen und für den Start in die Selbstständigkeit.
Welche Grenzen gelten seit 2025:
- Umsatz im Vorjahr — nicht mehr als 25 000 € (früher waren es 22 000 €);
- Umsatz im laufenden Jahr — nicht mehr als 100 000 €;
- beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Was das in der Praxis bedeutet:
- in Rechnungen wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen; stattdessen wird ein Hinweis ergänzt, dass die Regelung nach §19 UStG gilt;
- die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen kann nicht erstattet werden;
- sobald der laufende Umsatz 100 000 € übersteigt, wird bereits diese Rechnung regulär besteuert — behalten Sie die Summe im Laufe des Jahres also im Blick;
- seit 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmer tatsächlich von der Umsatzsteuer befreit und werden nicht nur „nicht erhoben“.
Die Regelung ist freiwillig, und man kann auf sie verzichten. Grenzen und Details ändern sich von Zeit zu Zeit, und Ihr konkreter Fall hängt von der Art der Tätigkeit ab — gleichen Sie dies mit einer offiziellen Quelle ab oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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