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Geld und Leistungen · Deutschland

E-Rechnung: elektronische Rechnungen für Kleinunternehmen

Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen können. Was das für Selbstständige und Kleinunternehmer bedeutet — einfach erklärt.

Stand: 3 August 2026 Automatische Übersetzung · Original: UK

E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD), die ein Computer automatisch verarbeitet. Eine gewöhnliche PDF-Datei oder ein Scan gilt in diesem Sinne nicht als Rechnung. Die Regeln betreffen Rechnungen zwischen Unternehmern in Deutschland (B2B).
Was wichtig zu wissen ist:

  • seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Unternehmer — auch ein Kleinunternehmer — technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung zu EMPFANGEN; eine Zustimmung des Empfängers ist dafür nicht erforderlich;
  • eine E-Rechnung auszustellen ist für Kleinunternehmen vorerst NICHT verpflichtend: Kleinunternehmer sind davon befreit und können weiterhin Papierrechnungen oder PDF versenden;
  • bis Ende 2026 ist eine Papierrechnung erlaubt, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers.

Wann das Ausstellen verpflichtend wird:

  • ab 2027 — für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800 000 € im Vorjahr;
  • ab 2028 — für alle Unternehmer bei inländischen B2B-Rechnungen.

Was Sie schon jetzt tun sollten:

  • stellen Sie sicher, dass Sie einen Ort zum Empfang von Rechnungen haben (eine funktionierende E-Mail-Adresse) und ein Programm, mit dem Sie die XML-Datei der E-Rechnung öffnen können;
  • nutzen Sie bei Bedarf einen kostenlosen Viewer oder ein Buchhaltungsprogramm.

Formate und Fristen werden gesetzlich festgelegt und können noch präzisiert werden; prüfen Sie Ihre Situation anhand einer offiziellen Quelle oder lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.

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