Kindergeld: Unterstützung für Kinder
Eltern in Deutschland haben Anspruch auf eine monatliche Unterstützung für jedes Kind (Kindergeld). Wer Anspruch hat und wo man den Antrag stellt.
Kindergeld ist eine monatliche staatliche Leistung für jedes Kind, die von der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird. Anspruch darauf haben unter anderem auch Familien mit vorübergehendem Schutz, wenn die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig zu wissen:
- die Leistung wird für jedes Kind gezahlt, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr (länger, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert);
- erforderlich sind die Steuer-ID des Kindes und der Eltern;
- der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt — online oder in Papierform.
So stellen Sie den Antrag:
- füllen Sie den Antrag auf Kindergeld und die Anlage «Kind» aus;
- fügen Sie die Geburtsurkunde und einen Nachweis über den Wohnsitz bei;
- die Familienkasse kann weitere Unterlagen anfordern.
Beträge und Bedingungen ändern sich von Zeit zu Zeit — aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Familienkasse. Die Einzelheiten hängen von Ihrer Situation ab, prüfen Sie sie daher bei der offiziellen Quelle.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.