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Impressum für Website und Instagram: Pflichtangaben für Unternehmen

Ein gewerbliches Instagram-Profil und eine Website müssen ein Impressum enthalten. Was anzugeben ist und warum das für Kleinunternehmer wichtig ist.

Stand: 3 August 2026 Automatische Übersetzung · Original: UK

Das Impressum sind die Pflichtangaben zu der Person, die eine gewerbliche Website oder ein gewerbliches Profil betreibt. In Deutschland gilt die Anforderung nach §5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, das 2024 das TMG abgelöst hat) und betrifft unter anderem Business-Accounts bei Instagram, Facebook, TikTok, YouTube.
Was ein Impressum in der Regel enthalten muss:

  • Name/Firmenbezeichnung und Postanschrift (bei Einzelunternehmern eine reale Adresse, nicht nur ein Postfach);
  • schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail und eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme;
  • sofern vorhanden — Steuernummer oder USt-IdNr (die Umsatzsteuernummer wird nur angegeben, wenn Sie eine haben);
  • bei reglementierten Berufen — die entsprechenden Angaben zur Aufsicht.

Was für Kleinunternehmer wichtig ist:

  • es gelten dieselben Anforderungen wie für andere Unternehmer; wenn keine USt-IdNr vorhanden ist, muss sie nicht angegeben werden;
  • bei Instagram wird das Impressum als Link im Profil hinterlegt (zum Beispiel auf eine Seite der Website);
  • ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum birgt das Risiko einer „Abmahnung“ (Verwarnung mit Kosten).

Das ist eine allgemeine Orientierung; der konkrete Umfang hängt von der Form der Tätigkeit ab — prüfen Sie dies anhand einer offiziellen Quelle oder lassen Sie sich rechtlich beraten.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.

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