Impressum für Website und Instagram: Pflichtangaben für Unternehmen
Ein gewerbliches Instagram-Profil und eine Website müssen ein Impressum enthalten. Was anzugeben ist und warum das für Kleinunternehmer wichtig ist.
Das Impressum sind die Pflichtangaben zu der Person, die eine gewerbliche Website oder ein gewerbliches Profil betreibt. In Deutschland gilt die Anforderung nach §5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, das 2024 das TMG abgelöst hat) und betrifft unter anderem Business-Accounts bei Instagram, Facebook, TikTok, YouTube.
Was ein Impressum in der Regel enthalten muss:
- Name/Firmenbezeichnung und Postanschrift (bei Einzelunternehmern eine reale Adresse, nicht nur ein Postfach);
- schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail und eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme;
- sofern vorhanden — Steuernummer oder USt-IdNr (die Umsatzsteuernummer wird nur angegeben, wenn Sie eine haben);
- bei reglementierten Berufen — die entsprechenden Angaben zur Aufsicht.
Was für Kleinunternehmer wichtig ist:
- es gelten dieselben Anforderungen wie für andere Unternehmer; wenn keine USt-IdNr vorhanden ist, muss sie nicht angegeben werden;
- bei Instagram wird das Impressum als Link im Profil hinterlegt (zum Beispiel auf eine Seite der Website);
- ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum birgt das Risiko einer „Abmahnung“ (Verwarnung mit Kosten).
Das ist eine allgemeine Orientierung; der konkrete Umfang hängt von der Form der Tätigkeit ab — prüfen Sie dies anhand einer offiziellen Quelle oder lassen Sie sich rechtlich beraten.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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