Vorübergehender Schutz (§24 AufenthG) für Ukrainerinnen und Ukrainer
Ukrainische Staatsangehörige erhalten in Deutschland vorübergehenden Schutz: einen Aufenthaltstitel und Zugang zum Arbeitsmarkt. So funktioniert es.
Nach dem Beginn der umfassenden Invasion hat die EU die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz aktiviert. In Deutschland wird sie über §24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt: Ukrainische Staatsangehörige können einen Aufenthaltstitel ohne das übliche Asylverfahren erhalten.
Was das bringt:
- legaler Aufenthalt in Deutschland (Aufenthaltstitel);
- das Recht zu arbeiten;
- Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Wohin man sich wenden kann:
- an die Ausländerbehörde am Wohnort — sie stellt den Aufenthaltstitel aus;
- offizielle Informationen und Online-Dienste bietet das BAMF-Portal „Germany4Ukraine“.
Die Geltungsdauer des Schutzes wird durch Beschlüsse der EU verlängert, und die Daten ändern sich — verfolgen Sie die offiziellen Aktualisierungen. Die konkreten Dokumente und Schritte hängen von Ihrer Stadt und der zuständigen Behörde ab.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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