Spanien: vorübergehender Schutz und erste Schritte
Wie Ukrainerinnen und Ukrainer in Spanien vorübergehenden Schutz beantragen, an wen sie sich wenden können und wo sie aktuelle Informationen finden.
Spanien gewährt Ukrainerinnen und Ukrainern vorübergehenden Schutz (protección temporal) im Rahmen des gemeinsamen EU-Mechanismus. Im Juli 2026 haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, diesen Schutz bis März 2028 zu verlängern; die konkrete Gültigkeitsdauer Ihrer Dokumente erfragen Sie bitte bei offiziellen Stellen.
Was der Status bietet:
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis;
- Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu grundlegender Unterstützung;
- eine Ausländerkarte (TIE).
Erste Schritte:
- beantragen Sie den vorübergehenden Schutz bei den zuständigen Stellen (Polizei / Ausländerbehörden);
- melden Sie sich an Ihrem Wohnort im Rathaus an (empadronamiento);
- für aktuelle Schritte wenden Sie sich an die offiziellen Portale und an UNHCR.
Regeln und Fristen ändern sich — gleichen Sie Ihre Informationen immer mit den unten genannten offiziellen Quellen ab.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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