Schweiz: Schutzstatus S und die ersten Schritte
Die Schweiz hat ihren eigenen Schutzstatus S. Wie man sich registriert und was über die Fristen bekannt ist.
Die Schweiz gehört nicht zur EU und gewährt Ukrainerinnen und Ukrainern einen eigenen Schutzstatus – den Schutzstatus S. Der Bundesrat hat den Status S mindestens bis zum 4. März 2027 verlängert. Im Jahr 2026 wird über die Zukunft des Status nach 2027 diskutiert, insbesondere über mögliche Änderungen der Bedingungen – verfolgen Sie die offiziellen Aktualisierungen.
Was der Status S bietet:
- Recht auf Aufenthalt und Arbeit;
- Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu grundlegender Unterstützung.
Erste Schritte:
- stellen Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Antrag auf den Status S, unter anderem über die Online-Anwendung RegisterMe;
- Sie werden an ein Bundeszentrum und einen Kanton weitergeleitet.
Regeln und Fristen ändern sich – prüfen Sie die Angaben bei den offiziellen Quellen des SEM.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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