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Schutz und Dokumente · Schweiz

Schweiz: Schutzstatus S und die ersten Schritte

Die Schweiz hat ihren eigenen Schutzstatus S. Wie man sich registriert und was über die Fristen bekannt ist.

Stand: 26 Juli 2026 Automatische Übersetzung · Original: UK

Die Schweiz gehört nicht zur EU und gewährt Ukrainerinnen und Ukrainern einen eigenen Schutzstatus – den Schutzstatus S. Der Bundesrat hat den Status S mindestens bis zum 4. März 2027 verlängert. Im Jahr 2026 wird über die Zukunft des Status nach 2027 diskutiert, insbesondere über mögliche Änderungen der Bedingungen – verfolgen Sie die offiziellen Aktualisierungen.

Was der Status S bietet:

  • Recht auf Aufenthalt und Arbeit;
  • Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu grundlegender Unterstützung.

Erste Schritte:

  • stellen Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) einen Antrag auf den Status S, unter anderem über die Online-Anwendung RegisterMe;
  • Sie werden an ein Bundeszentrum und einen Kanton weitergeleitet.

Regeln und Fristen ändern sich – prüfen Sie die Angaben bei den offiziellen Quellen des SEM.

Offizielle Quellen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.

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