Rundfunkbeitrag (GEZ): Was das ist und wie man sich befreien lassen kann
Pflichtbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk — 18,36 € pro Monat und Wohnung. Wer zahlt und wer sich befreien lassen kann.
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“) ist ein Pflichtbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Der Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat (220,32 € pro Jahr).
Was wichtig zu wissen ist:
- es zahlt ein Haushalt pro Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner und davon, ob ein Fernseher vorhanden ist;
- nach der Anmeldung des Wohnsitzes wird der Beitrag in der Regel automatisch erhoben;
- Vergünstigungen werden nicht automatisch gewährt — sie müssen beantragt werden.
Wer sich befreien lassen oder weniger zahlen kann:
- Empfänger von Bürgergeld / der neuen Grundsicherung oder von Sozialhilfe — vollständige Befreiung auf Antrag;
- Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis — ermäßigter Beitrag (ein Drittel, also 6,12 €);
- der Antrag wird beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mit Nachweisen gestellt.
Bedingungen und Beträge können sich ändern — prüfen Sie die offizielle Quelle.
Offizielle Quellen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe in ukrainischer Sprache und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern; prüfen Sie stets die unten aufgeführten offiziellen Quellen oder wenden Sie sich an die zuständige Behörde bzw. an eine Fachperson.
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